Die grosse Kammer hatte der Motion vor über zwei Jahren schon einmal zugestimmt, Der Ständerat schob das Anliegen jedoch auf die lange Bank. Er wollte zunächst den endgültigen Entscheid der Welthandelsorganisation WTO zum EU-Handelsverbot abwarten. Dieses war von Kanada und Norwegen angefochten worden.
Inzwischen hat die WTO das Verbot grundsätzlich für rechtmässig erklärt. Deren Schlichtungsstelle kritisierte allerdings, dass die Inuit vom Jagdverbot ausgenommen werden sollen. Der Ständerat änderte darum die Motion in dem Sinn ab, dass für die Schweiz die gleichen Regeln gelten müssen, wie sie die EU aufgrund des WTO-Entscheids beschliesst. Mit der Umsetzung soll zugewartet werden, bis die EU eine WTO-konforme Lösung gefunden hat.
Dieser Version der Motion hat sich der Nationalrat stillschweigend angeschlossen. Über die Auswirkungen eines Verbots gehen die Meinungen auseinander. Mit Ausnahme von Omega-3-Kapseln sind seit zehn Jahren keine Robbenprodukte in die Schweiz mehr eingeführt worden. 34 Länder haben den Import verboten, darunter die USA und Russland, (sda) - Appenzeller Zeitung vom 25.11.2014
Da stellt sich die Frage, was bei einem vollständigen Importverbot die Inuit mit den Fellen anfangen sollen, die von erwachsenen Robben stammen. Erwachsene Robben werden zu ihrer eigenen und zur Ernährung der Schlittenhunde bis heute legal gejagt. Ein Verdienst konnte bisher dadurch erzielt werden, indem die Felle gereinigt, gegerbt und dann zu Gebrauchsgegenständen oder zu Souvenirs verarbeitet wurden.
Fäustlinge aus dem Fell einer erwachsenen Ringelrobbe (Nachlass Victor Stoll / Polararchiv Schweiz) |
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