Sonntag, 28. Dezember 2014

Künstlerischer Nachlass von Andreas Züst in der Graphischen Sammlung der Schweizerischen Nationalbibliothek

Geschenkweise und durch Ankauf gelangen bis 2017 rund 70'000 Diapositive, s/w-Negative und Abzüge von Andreas Züst (1947-2000) nach Bern (https://www.helveticarchives.ch/detail.aspx?ID=583039).

Teile des Fotoarchivs, das Verzeichnis seiner Kunst- und Büchersammlung sowie weitere Informationen zum Leben und Werk Andreas Züsts sind bereits heute online verfügbar unter http://www.andreaszuest.net/; Eintrag im "Historischen Lexikon der Schweiz"  http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D49976.php. In den frühen Siebzigerjahren war Züst als Mitarbeiter des ETH-Professors für physische Geografie und Glaziologie Fritz Müller (1926-1980) am North-Water-Project beteiligt.

Andreas Züst beim Modellieren einer Schneeskulptur im Churchill Motel & Hotel (Churchill, Manitoba, Kanada)






















Die Abbildung stammt aus dem Film über das Nordlicht Picture of Light (83 Min) von Peter Mettler; mit Andreas Züst als Koproduzent entstand er zwischen 1991 bis 1994. Bezug in der Schweiz: www.looknow.ch

Siehe auch Post vom März 2014 http://polararchiv.blogspot.ch/2014/03/the-eagle-has-landed-oder-wozu-ein.html

Sonntag, 14. Dezember 2014

Importverbot für Robbenprodukte (Wintersession 2014 des Nationalrats)

BERN. Nach langem Hin und Her ist der Weg frei für ein Verbot von Einfuhr und Handel mit Robbenprodukten. Der Nationalrat hat am Montag eine Motion von Oskar Freysinger (SVP/VS) in abgeänderter Form angenommen.

Die grosse Kammer hatte der Motion vor über zwei Jahren schon einmal zugestimmt, Der Ständerat schob das Anliegen jedoch auf die lange Bank. Er wollte zunächst den endgültigen Entscheid der Welthandelsorganisation WTO zum EU-Handelsverbot abwarten. Dieses war von Kanada und Norwegen angefochten worden.

Inzwischen hat die WTO das Verbot grundsätzlich für rechtmässig erklärt. Deren Schlichtungsstelle kritisierte allerdings, dass die Inuit vom Jagdverbot ausgenommen werden sollen. Der Ständerat änderte darum die Motion in dem Sinn ab, dass für die Schweiz die gleichen Regeln gelten müssen, wie sie die EU aufgrund des WTO-Entscheids beschliesst. Mit der Umsetzung soll zugewartet werden, bis die EU eine WTO-konforme Lösung gefunden hat.

Dieser Version der Motion hat sich der Nationalrat stillschweigend angeschlossen. Über die Auswirkungen eines Verbots gehen die Meinungen auseinander. Mit Ausnahme von Omega-3-Kapseln sind seit zehn Jahren keine Robbenprodukte in die Schweiz mehr eingeführt worden. 34 Länder haben den Import verboten, darunter die USA und Russland, (sda) - Appenzeller Zeitung vom 25.11.2014

Da stellt sich die Frage, was bei einem vollständigen Importverbot die Inuit mit den Fellen anfangen sollen, die von erwachsenen Robben stammen. Erwachsene Robben werden zu ihrer eigenen und zur Ernährung der Schlittenhunde bis heute legal gejagt. Ein Verdienst konnte bisher dadurch erzielt werden, indem die Felle gereinigt, gegerbt und dann zu Gebrauchsgegenständen oder zu Souvenirs verarbeitet wurden.

Fäustlinge aus dem Fell einer erwachsenen Ringelrobbe (Nachlass Victor Stoll / Polararchiv Schweiz)